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Wo ist die Liebe geblieben?
Was hat man mit der Liebe gemacht?
Wird Liebe leben überhaupt noch verstanden?
Die Liebe ist traurig, wurde weggeworfen - braucht man nicht mehr.
Die Liebe fragt, schreit nach:
Anstand, wo bist du?
Ehrlichkeit, wo bist du?
Achtsamkeit, wo bist du?
Höflichkeit, wo bist du?
Freundlichkeit, wo bist du?
Rücksichtnahme, wo bist du?
Gehorsam, wo bist du?
Vertrauen, wo bist du?
Helft der Liebe wieder ihren Urstand zu finden und lernen wieder Liebe zu leben!
Darf gerne geteilt werden...von ABA Di 19 Nov 2024, 18:00
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von ABA Mo 07 Okt 2024, 00:00
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שס'ה MIZWOT – Verbote 273 bis 296
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שס'ה MIZWOT – Verbote 273 bis 296
שס'ה (schessah) ___ VERBOTE 273.– 296.
THEMA : > Gericht <
- 273. Im Gericht unrecht zu tun (3.Mo 19,35 )
- 274. Als Richter Bestechung anzunehmen (2.Mo 23, 8 )
- 275. – 276. Als Richter das Ansehen der Person zu achten (3.Mo 19, 15; 5.Mo 1,17 )
- 277. Den Armen im Gericht zu schonen (2.Mo 23,3 )
- 278. Einem Sünder sein Recht zu versagen (2.Mo 23, 6 )
- 279. Den Schuldigen nachsichtig zu behandeln (5.Mo 19,13 )
- 280. Das Recht der Fremden, Ausländer oder Waisen zu verdrehen (5.Mo 24,17 )
- 281. Einen Prozessierenden außer in Gegenwart des Gegners anzuhören (2.Mo 23, 1 )
- 282. In peinlichen Prozessen nach der Mehrheit zu entscheiden (2.Mo 23, 2 )
- 283. Nach der Verteidigung eines Angeklagten auch als dessen Kläger aufzutreten (2.Mo 23, 2 )
- 284. Gesetzesunkundige als Richter anzustellen (5.Mo 1,17 )
- 285. Falsches Zeugnis abzulegen (2.Mo 20,16 )
- 286. Das Zeugnis eines Lästerers anzunehmen und die für ein Urteil in Betracht zu ziehen (2.Mo 23,1 )
- 287. Das Zeugnis von Verwandten für oder auch gegen Verwandte anzunehmen (5.Mo 24,16 )
- 288. Auf nur eines Zeugen Aussage abzuurteilen (5.Mo 19,15 )
- 289. Unschuldige zum Tode zu verurteilen (2.Mo 20,13 )
- 290. Nur auf Umstände gestützt Todesurteile zu fällen (2.Mo 23, 7 )
- 291. Als Zeuge in peinlichen Prozessen ein Urteil auszusprechen, statt sich ausschließlich
auf sein Zeugnis zu beschränken (4.Mo 35,30 ) - 292. Einen Verbrecher ohne Rechtsverfahren zu töten (4.Mo 35,12 )
- 293. Mitleid oder Nachsicht mit dem zu haben, der einen Menschen verfolgt, um ihn zu töten
- 294. Eine Vergewaltigte zu bestrafen (5.Mo 22,26)
- 295. – 296. Von einem Mörder und einem Totschläger Lösegeld anzunehmen (4.Mo 35,31.32)
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