Zurück zu den Wurzeln - Haus IsraEL
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Beitrag von JOELA Mo 19 Okt 2009, 10:11

Schalom an Alle !

Wie bereits erwähnt, sind wir der Meinung, dass es übersichtlicher ist, alle Fragen und Antworten
zu diesem wichtigen Thema in einem Extra-Beitrag zu posten!

Schon vorab möchte ich dies hier für ABA einrichten!
(sollte versehentlich ein Posting doch woanders landen, werden wir es hierher verschieben)
Nach Beendigung der ca. 11 Beiträge werden wir diese nur noch zum Lesen festlegen. study

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Beitrag von Luluthia Mi 21 Okt 2009, 23:37

Shalom Aba,

finde, Du bist eine echte Bereicherung für uns alle hier, die wir auf gute Übersetzungen angewiesen sind.

In Bezug auf Judas hast Du mir einen neuen Blick auf die Geschehnisse ermöglicht.

Habe das Bibelprogramm Tnach mit der Biblia Graeca, was leider aber nur teilweise übersetzt wurde.

Obwohl bei dem griechischen Wort welches für "Verrat" stehen soll, auch diese Übersetzungemöglichkeit angegeben wurde, so findet sich dort auch als Übersetzungsmöglichkeit das Wort "anvertrauen".

Und "anvertrauen" bedeutet ja nichts anderes, als jemand in die Obhut eines anderen zu übergeben.

Habe noch nicht alles zum Prozeß von Jeshua gelesen und bin gespannt, auf weitere neue Einblicke zu diesem Thema.

Shalom Luluthia
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Beitrag von Hadassa Fr 19 Feb 2010, 23:34

Das da:
* FRAGEN und ANTWORT-POSTING bitte >> HIER << anklicken !
hat leider nicht funktioniert. Deshalb stelle ich hier meine Frage.
> Das allgemeine Volk hatte überhaupt keinen Zugang zum Gerichtssaal des PRAETORIUMS. <

Das Johannes-Evangelium versucht nun diesen Öffentlichkeits-Ausschluss durch die Besorgnis der
"PSEUDO-VERKLÄGER" aus >den JUDEN< damit zu stützen, dass sie nicht unrein werden dürfen !!!

LEIDER gibt es weder in der TORA ; noch in einem jüdischen Recht (und Pflicht), noch in
irgendeiner Ritualvorschrift > n i c h t s < , was eine solche Behauptung stützen könnte.
Dass ein JUDE durch das Betreten eines Königspalastes, eines Gerichtssaales oder auch eines Heidenhauses
unrein würde, ist eine pure Erfindung der betreffenden Evangeliums-Redakteure.

Auch die Begründung, dass es PESSACH-ZEIT ist, macht dies nicht glaubhafter !!!
Der oder die Betreffenden würden niemals deswegen von der PESSACH-Feier oder vom OPFERLAMM
ausgeschlossen werden !!!
(zu Bemerken wäre hier noch: Wieso konnte dann Joseph von Arämatia so ohne weiteres zu PILATUS gehen, als er um den Leib Jesu bat ?)
Es gibt auch andere Bibelstellen, die davon sprechen, dass man sich unrein machen konnte, wenn man z.B. das Haus eines Heiden, eines Zölners oder einer Hure betritt und mit ihnen Gemeinschaft hat. Sind das auch nur Märchen oder gab es da Unterschiede?
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Beitrag von Schwertlilie Sa 20 Feb 2010, 15:17

Moses spricht mit dem Pharao, der eben nicht jüdischen Glaubens ist. Er bittet den Pharao, die Kinder Israels gehen zu lassen. Es ist nicht die Rede davon, daß Moses unrein wurde.
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Beitrag von ABA Sa 20 Feb 2010, 22:18

שלום כולם
Schalom zusammen,
שלום הדסה
Schalom Hadassa,

Vielen Dank für die Nachfrage zu einem meiner Beiträge!

Ich zitiere nochmal aus >PRAETORIUM<
LEIDER gibt es weder in der TORA ; noch in einem jüdischen Recht (und Pflicht), noch in
irgendeiner Ritualvorschrift > n i c h t s < , was eine solche Behauptung stützen könnte.
Dass ein JUDE durch das Betreten eines Königspalastes, eines Gerichtssaales oder auch eines
Heidenhauses unrein würde, ist eine pure Erfindung der betreffenden Evangeliums-Redakteure.


Wenn also „die JUDEN“, wie Johannes berichtet, den Palast und den Gerichtssaal nicht betraten,
dann aus einem ganz ANDEREN GRUNDE !!!
Nämlich, weil es ihnen unabhängig von ihrem Willen ganz einfach
>>> NICHT ERLAUBT WAR !!! <<<
Frage Teil 1 von Hadassa
Es gibt auch andere Bibelstellen, die davon sprechen, dass man sich unrein machen konnte, wenn
man z.B. das Haus eines Heiden, eines Zöllners oder einer Hure betritt und mit ihnen Gemeinschaft hat.
Zuerst (vorab) informiere ich zum Gesamtverständnis über das >Römische Strafrecht<
(QUELLEN: Momsen, Berger, Novellae Theodosii, Codex Theodosianus II)
Einen Gerichtssaal zu betreten, in dem ein Provinzstatthalter zu Gericht saß, galt als schweres Vergehen.
In der nichtöffentlichen Sitzung waren lediglich APPARITORES (besonders Berufene Angestellte) zugelassen.
Bei den APPARITORES handelte es sich um rechtskundige Angestellte mit einer langfristigen Amtszeit!
Im Gegensatz zu ihren Vorgesetzten, die meist Politiker waren und nur für eine kurze Zeit amtierten.
Diese >Politiker< waren daher bei den Prozessen, was die rechtliche und fachliche Unterstützung angeht,
weitgehend von den APPARITONES abhängig.
Selbst wenn die Apparitores vor ihren Vorgesetzten bei einem Prozeß Angelegenheiten vorbrachten,
die nicht hätten vorgebracht werden dürfen, so sagte man, auch sie hätten dann den Gerichtssaal, in dem
der Prozeß geführt wurde, unbefugt betreten.

Und nun zur angefragten UNREINHEIT (bez.zum Heidentum) des damaligen antiken Judentums!
(QUELLE: M Aboda Zara III, Maimonides, Mischne Tora, Hilkot Schear Awot HaTumá)
Die Berührung von Götzen oder anderen Gegenständen, die mit dem Götzendienst zusammenhängen,
macht einen Menschen unrein. Jedoch wenn man im Schatten eines Ortes des Götzendienstes sitzen soll,
wird man nicht unrein, wenn man also nur hineingeht und sich dort hinsetzt.
Ein Haus, das einzig allein zum Zweck des Götzendienstes erbaut wurde, darf man nicht betreten,
im Gegensatz zu Häusern, die zu anderen Zwecken gebaut wurden, auch wenn dort gerade ein Götzendienst
ausgeübt worden mag.
Man erzählt sich die Geschichte über den berühmten Gamaliel, (ein Zeitgenosse Jeschuas) der ein Badehaus
in Akko besuchte, das der Göttin Aphrodite geweiht war.
Nachgefragt, wie er so etwas tun könne, antwortete er: Ich ging nicht zu ihr, sondern sie kam zu mir.
Das Badehaus war kein Geschenk der Verehrung für Aphrodite, sondern Aphrodite war ein Geschenk der
Schönheit für das Badehaus.

Frage Teil 2 von Hadassa
... Sind das auch nur Märchen oder gab es da Unterschiede?
Das heidnische Christentum hat nunmal in ihren Schriften, sei es im sog. NT oder den anderen
Kuriositäten versucht der Menschheit Märchen aufzubinden.
(vielleicht sollte ich doch rein informatorisch meine Artikel über die Entstehung des Christentums und deren Schriften zu Ende führen)
Wir jüdischen "SCHRIFT"-gelehrte distanzieren uns vehement von diesen häretischen Machenschaften.
Wir sehen uns, gesegnet durch unser Wissen, dazu beauftragt, unser Volk darüber aufzuklären, damit
der Schaden den uns das Christentum samt ihrer Schriften in den letzten 1800 Jahren zufügte,
schon im Keim erstickt wird!

... und Danke liebe Schwertlilie für deine Unterstütung ...
Es ist nicht die Rede davon, daß Moses unrein wurde.
Wir müssen allerdings berücksichtigen, dass es zu diesem Zeitpunkt noch keine TORA-Vorschriften über REIN und UNREIN gab!

שלום אבא
Schalom ABA
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F A Q  (Fragen und Antworten) zum > PROZESS JESU < Empty Re: F A Q (Fragen und Antworten) zum > PROZESS JESU <

Beitrag von Shomer So 28 Feb 2010, 20:45

Shalom ABA

Du hattest in deiner Serie über den Prozess Jeshuas aus jüdischer Sicht geschrieben, dass der Sanhedrin sehr wohl das Recht gehabt hätte, jemanden zum Tode zu verurteilen. Nun lese ich aber in einem Blog dies hier:
Der Jerusalemer Talmud gibt sogar selbst zu: Vierzig Jahre vor der Zerstörung des Tempels, also im Jahr 30 n. Chr., wurde den Juden das Recht zur Erteilung der Todesstrafe entzogen. Sanhedrin, folio 24b; Talmud Yerushalmi/166

Das war ein Jahr vor der Kreuzigung Christi. Die jüdischen Führer wussten also ganz genau, was sie taten, als sie Jesus zu Pontius Pilatus brachten, und dass ihre Tat rechtswidrig gegenüber ihren eigenen Gesetzen war.
Das hiesse, dass du grundsätzlich recht hättest, aber eben, kurz vor dem Prozess hätte sich demzufolge alles geändert. Was stimmt nun?

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F A Q  (Fragen und Antworten) zum > PROZESS JESU < Empty Ausübung der KAPITALGERICHTSBARKEIT

Beitrag von ABA Mo 01 März 2010, 04:49

שלום שומר
Schalom Shomer,

da hast du richtig gelesen, deshalb ist hierüber ausführlich zu antworten!
Ich werde darüber die Artikelserie > PROZESS JESCHUA < mit einem ausführlichen Artikel erweitern.

> Talmudische KAPITALGERICHTSBARKEIT <
vor der Zerstörung des Tempels in Jeruschaleijm

KURZ jedoch:
Die babylonische Fassung des Talmuds berichtet dies in Aboda Zara 8,b ; Schabar 15a; und Sanhedrin 41b .
Ebenfalls die Palästinische Version in Sanhedrin I,1

Es gibt jedoch auch eine dagegensprechende talmudische Überlieferung, die so lautet,
dass die Kapitalgerichtsbarkeit erst ein Ende fand, als der Tempel zerstört war, also nach 70 u.Z. !!!
Siehe:
Sanhedrin 52b; Ketubot 30a; Mechilta de Rabbi Bar Jochai; Schemot 21,14 !!!

Grob und kurz gesehen geht es um die Ausübung der KAPITAL-GERICHTSBARKEIT innerhalb des Tempelbezirks
oder (je nach Sachlage) außerhalb des Tempelbezirks, und es heißt hier :
> nicht etwa, um die Worte der TORA zu überschreiten, sondern weil die Situation es so verlangte <
(Sanhedrin 46a, ff)

Diese Überlieferung, dass die KAPITAL-GERICHTSBARKEIT anders gehalten wurde hat einfach was mit der
Verlagerung derselben in die >KAUFHALLEN< zu tun! (da der Sanhedrin nicht ins EXIL ging)
(Siehe z.B . auch die Steinigung des Stephanus im sog. "NT" als Gültigkeit jüdische Kapitalgerichstbarkeit)

Man bemerke weiterhin, dass die Talmud-Darstellung der Wegnahme der Kapitalgerichstbarkeit erstmals in der
2.Hälfte des 2. Jhdts. auftauchte, und Schimon BarJochai und Jose, dem Vater Jischmaels zugeschrieben wird.
Also gerade zu der Zeit, als in den Evangelien verbreitet wurde, dass die Juden wegen der Kreuzigung JESCHUAS
beschuldigt werden und den römischen Statthalter reinwuschen !
Die Argumentation, die Schuldzuweisung an die damaligen JUDEN noch über den Tamud zu untermauern,
wird noch dadurch gespeißt, dass das römische Strafrecht (Th.Momsen S.240) tatsächlich verschiedentlich
einigen lokalen Provinz-Gerichten die Kapitalgerichtsbarkeit entzog.
Für Judäa war dies aber unhistorisch, da sie ja bekanntlich noch ausgeführt wurde!

שלום אבא
F A Q  (Fragen und Antworten) zum > PROZESS JESU < Geuu_01_img0017
Schalom ABA

========================================
HIER ein weiteres Posting von ORLANDO vom 8.3.2012

http://www.ruhr-uni-bochum.de/imperia/md/content/nt/nt/dertodjesu/jesuprozess.pdf

Der Prozess Jesu – die historischen Umstände
1. Die Lage der Quellen Vom Prozess Jesu berichten – neben Tacitus (ann. 15,44) und Josephus (ant. 18,3,3) – die vier Evangelien. Ein offizielles Protokoll hat sich nicht erhalten oder ist nicht angefertigt worden.
Die Evangelien sind keine objektiven Tatsachenberichte, sondern Glaubenszeugnisse der Leidensgeschichte Jesu. Sie sind (zu Recht) von der Unschuld Jesu überzeugt; sie glauben an die Auferstehung des Gekreuzigten; sie sehen im Tod Jesu die Kulmination seines Heilsdienstes. Sie haben aber aus christologischen Gründen ein lebhaftes Interesse an der Geschichte, speziell der Leidensgeschichte Jesu.

2. Die Auskunft der Evangelien
a. Die Evangelien stimmen (mit Tacitus und Josephus) in wesentlichen Punkten
überein.
§ Pontius Pilatus hat Jesus gekreuzigt. Er hat das Todesurteil gefällt und vollstrecken
lassen. Das Credo hält dieses Faktum fest: crucifixus sub Pontio Pilato .
§ Jesus ist als „König der Juden“, d.h. als politischer Messias, der zum „heiligen
Krieg“ aufrufen wollte, von Pilatus verurteilt worden. Diese Schuld stand beim oder über dem Kreuz geschrieben (titulus).
§ Der Hohepriester Kaiaphas hat, unterstützt von Mitgliedern des Hohen Rates, Jesus
gefangen gesetzt und vor Pilatus angeklagt.
§ Jesus ist wegen seines – direkten oder indirekten – Anspruchs, als messianischer
Sohn Gottes die Herrschaft Gottes zu vermitteln, verhaftet worden.
§ Der Anklage vor Pilatus ist bewusst und gegen die Intention Jesu eine Wendung ins
Politische gegeben worden.
b. Neben diesen Gemeinsamkeiten gibt es beträchtliche Unterschiede in der
Darstellung der jüdischen Seite.
§ Nach Markus und Matthäus findet in der Nacht eine regelrechte Versammlung des
Hohen Rates statt. Jesus wird auf Befragung des Hohenpriesters nach seinem
Messiasbekenntnis von allen wegen Gotteslästerung verurteilt (Mk 14,53-65 par.
Mt 26,57-68).
§ Nach Lukas versammelt sich der Hohe Rat unter dem Vorsitz des Hohenpriesters
bei Tagesanbruch zu einer Anhörung Jesu, die Erkenntnis seiner „Schuld“ führt, den Messiasanspruch erhoben zu haben. (22,66-71).
§ Nach Johannes (18,12-27) kommt es nicht zu einer Ratsversammlung und auch nicht zu einem jüdischen Todesurteil, sondern zu einer Befragung Jesu im Haus des
Hannas, des Schwiegervaters von Kaiaphas, die im Sande verläuft, aber den bereits
längst vorher gefassten Beschluss bestätigt, Jesus aus Gründen politischer
Opportunität zu opfern (Joh 11,45-53).
2
c. Einige Unterschiede gibt es auch in der Darstellung des Pilatusprozesses.
§ Markus und Matthäus erzählen von der Geißelung als Begleitstrafe zur Kreuzigung
(Mk 15,15 par. Mt 26,26); nach Lukas (23,16) und Johannes hingegen (19,1) ist sie
eine eigene Strafe, mit der Pilatus den Volkszorn besänftigen will, um vielleicht die
Kreuzigung vermeiden zu können.
§ Pilatus sieht nach Markus in Jesus einen Unschuldigen, verurteilt ihn aber, um de
aufgeputschte Menge zufrieden zu stellen (Mk 15,15).
§ Matthäus akzentuiert das Wissen des Pilatus um Jesu Unschuld: Seine Frau hat
einen Albtraum wegen der möglichen Hinrichtung des unschuldigen Jesus (22,19);
er selbst, da er gegen den inszenierten Volksauflauf nicht ankommt, wäscht sich,
die Hände in Unschuld (27,24), während das Volk ruft: „Sein Blut über uns und
unsere Kinder!“ (27,25).
§ Lukas lässt die Synhedristen neben dem messianischen Königsanspruch weitere
Anklagepunkte nennen: Volksverhetzung (seditio) und Aufruf zum Steuerboykott
(23,2.5.14); er schiebt, von Pilatus als Ablenkungsmanöver gedacht, die Episode
mit Herodes Antipas ein, dem Landesvater Jesu (23,6-12); Pilatus ist von Jesu
Unschuld überzeugt, gibt aber dem Drängen der Masse nach (23,24f)
§ Johannes baut den Pilatusprozess zu einer Schlüsselszene des ganzen Evangeliums
aus, in der die Wahrheits- und die Machtfrage im Zentrum stehen (18,28 – 19,16).
Pilatus entzieht sich dem Anspruch Jesu: „Was ist Wahrheit?“ (Joh 18,38). Er will,
von Jesu Schuld nicht überzeugt, Jesus freilassen und gibt ihn dennoch zur Hinrichtung frei, weil er fürchtet, nicht mehr als „Freund des Kaisers“ zu gelten
(19,12), wenn er den – vermeintlichen – Aufrührer laufen lässt.
3. Die historisch-kritische Beurteilung
Im Wesentlichen passen die Prozessberichte in den rechtshistorischen Rahmen, der für römische Kapitalprozesse in Judäa (das zur kaiserlichen Provinz Syrien gehörte) um 30 n. Chr. rekonstruiert werden kann. Vieles bleibt allerdings unsicher. Die Quellen fließen spärlich; die neutestamentlichen Evangelien sind nicht die unwichtigsten, aber sie sind z.T. vieldeutig. Als Parallele ist auch der Prozess gegen Jesus ben Ananias 30 Jahre später lehrreich, von dem Josephus berichtet (bell. 6,300-309). Weiter ab liegend, aber dennoch zu berücksichtigen sind die Christenprozesse, die Plinius d.J. um 130 in Bithynien geführt und in Briefen an Kaiser Hadrian beschrieben hat (ep. X 96).
Stark umstritten sind nahezu alle Fragen des Pilatusprozesses.
§ Die Kreuzesstrafe ist zur Zeit Jesu eine römische Strafe. Sie trifft Mörder,
Terroristen, Aufständische. Sie wird nicht bei römischen Bürgern, sondern bei
Sklaven und Provinzialen verhängt. Sie gilt als schändlichste Todesart überhaupt.
Nach Dtnm 21,23 (vgl. Gal 3,13) gilt: „Verflucht ist, wer am Holze hängt“: Die
jüdische Strafe für Gotteslästerung ist die Steinigung.
§ Die Kapitalgerichtsbarkeit (das ius gladii) lag in den Händen der Römer (Ios., bell.
2,117; ant. 18,2). Johannes beschreibt geltendes Recht: „Uns ist es nicht gestattet,
jemand hinzurichten!“ (18,35). Vermutlich bezog sich das römische Privileg nicht
nur auf die Vollstreckung, sondern auch auf die Verhängung eines Todesurteils.
Nur der Prokurator persönlich kann – durch kaiserliches Mandat – einen Kapitalprozess führen. Ausnahmen, z.B. die Hinrichtung des Herrenbruders
3
Jakobus (vgl. Ios., ant. 20,200), bestätigen die Regel; das Martyrium des Stephanus
(Apg 7-Cool ist ein Akt von Lynchjustiz. Pilatus allein hat die Zwangsgewalt (coercitio); er hat sich ein eigenes Urteil gebildet; er hat Jesus zum Tode verurteilt
und durch seine Soldaten das Urteil vollstrecken lassen.
§ Pilatus wird nicht aus eigener Initative, sondern aufgrund einer Beschuldigung tätig, die im wesentlichen vom Hohenpriester verantwortet wird.
§ Strittig ist, ob Pilatus einen reinen Verwaltungsakt (recognitio) – aufgrund einer
Denunziation oder einer formlosen Anklage – gesetzt oder einen regelrechten
Prozess (pro tribunale) – aufgrund einer förmlichen Anklage – geführt hat. Die
Grenzen waren wohl fließend. Die Synoptiker und Tacitus (imperitante per
procuratorem) können an das erste denken lassen, Johannes hält das zweite für
gegeben: Pilatus „setzte sich auf seinen Richterstuhl an dem Ort, der Lithostrotos,
auf hebräisch aber Gabbata heißt“ (19,13). Der Kreuzestitulus, wenn er echt ist,
weist auf einen regelrechten Prozess mit einem förmlichen Urteil, ebenso die
Fesselung, die für Staatsverbrecher vorgesehen war (Mk 15,1 par Mt 27,1f).
§ Der harte Kern aller vier Berichte ist die Frage: „Bist du der König der Juden?“
samt der vielsagenden Antwort „Du sagst es“ und dem beredten Schweigen Jesu.
Mit hinreichender Sicherheit kann daraus auf eine Anklage wegen
Staatsverbrechens (perduellio) oder Majestätsverbrechen (crimen maiestatis
imminutae) geschlossen werden. Johannes baut mit Hilfe „theologischer Rhetorik“
(Klaus Rosen) den Grundstock aus; dass er zusätzliche Erinnerungen aufnimmt, wird von der Forschung nahezu einhellig abgelehnt, ist aber doch in Erwägung zu
ziehen.
§ Hat Pilatus das „Du sagst es!“ als Geständnis (confessio) oder das Schweigen Jesu
als Widerspenstigkeit (contumacia) gewertet? Oder hat er dem Druck der Menge
nachgegeben und wollte den Hohenpriestern einen Gefallen tun? Die neutestamentlichen Berichte betonen, dass Pilatus eigentlich von Jesu Unschuld
überzeugt gewesen sei und ihn wider besseren Wissens doch verurteilt habe, um
seine Position vor der Öffentlichkeit zu wahren. Die Botschaft: Wäre es nach
(römischem) Recht und Gesetz gegangen, hätte Jesus freigelassen werden müssen;
Pilatus aber war ein schlechter Richter und Sachwalter Roms. Die apologetische
Absicht ist unverkennbar, die historische Substanz unsicher. Am wahrscheinlichsten ist ein Akt politischer Justiz.
Einen etwas breiteren Konsens gibt es derzeit in der Betrachtung der jüdischen Seite.
Die große Schwierigkeit der unterschiedlichen Darstellung in den Evangelien ist
allerdings nicht leicht zu beheben.
§ Der markinischen und matthäischen Szene eines Synhedrialprozesses mit
Todesurteil stehen erhebliche rechtliche Bedenken gegenüber. Die Quellen des
mischnischen und des (daraus zu rekonstruierenden, vermutlich etwas strengeren)
sadduzäischen Prozessrechts sind zwar deutlich jünger als das Neue Testament.
Legt man sie aber dennoch zugrunde, hätte es keine Verurteilung aufgrund eines
(angeblichen) Geständnisses, sondern nur aufgrund übereinstimmender
glaubwürdiger Zeugenaussagen geben dürfen, kein Todesurteil, ohne es eine Nacht
zu überschlafen, keine Vollstreckung am Tag der Verurteilung keine Verhandlung
während der Nacht.
4
§ Die lukanische Variante stößt sich nicht mit den prozessuralen Regeln, setzt aber
immer noch eine Synhedrialversammlung voraus. Am plausibelsten ist die
johanneische Überlieferung, dass unter der Ägide des Hannas und Kaiaphas eine
kleine Gruppe von Synhedristen den Pilatusprozess vorbereitet hat.
§ Im jüdischen Verfahren spielte nach allen Berichten der Messiasanspruch Jesu die
entscheidende Rolle. Die synoptische Tradition nennt auch Jesu Tempelkritik, die
johanneische seine Jünger und seine Lehre (Joh 18,19). Nicht jeder
Messiasanspruch wäre Grund für eine Verfolgung und Auslieferung zur Tötung
gewesen. Aber Jesus verkündet Gottes Herrschaft so, dass die Frage virulent wird,
wie die Gottessohnschaft des Messias sich zur Einzigkeit Gottes verhält. Das haben
die Evangelien auf unterschiedliche Weise stark akzentuiert. Nach Joh 11,45-53
war machtpolitisches Kalkül im Spiel. ACHTUNG (.......).:::::
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

ACHTUNG
Der letzte Satz
(Beides passt gut zur Anklage vor Pilatus als ,,König der Juden,,-).
wurde von mir ausgelassen
Passt mit Johannes 18,36 NICHT gut zusammen.

Johannes 18,36
Jesus antwortete:
Mein Reich ist nicht von dieser Welt.
Man muß Joh.18,36; von Joh.19,19; Inschrift - unterscheiden.

Römer 10,12;Darin gibt es keinen Unterschied zwischen Juden und Griechen. Alle haben den selben Herrn; aus seinem Reichtum beschenkt er alle,die in anrufen.

Warnung an die Heidenchristen
vor Überheblichkeit
Römer 11,17-21;...Ölbaum,,
Römer 16,20;
Der Gott des Friedens wird den Satan bald unter eure Füße legen.
Die Gnade unseres Herrn Jesus Christus sei mit euch!
http://weisnicht.forumieren.com/t165-der-prozess-jesu-joh1836-1919#556

Joh 10,17Deshalb liebt
mich der Vater, weil ich mein Leben hingebe, um es
wieder zu nehmen.

Joh 10,18Niemand entreißt
es mir, sondern ich gebe es aus freiem Willen hin.
Ich habe Macht, es hinzugeben, und ich habe Macht,
es wieder zu nehmen. Diesen Auftrag habe ich von
meinem Vater empfangen.
...............................................
http://www.boku.ac.at/wpr/wpr_dp/DP-22-2007.pdf

Nun wird von allen Evangelisten das sogenannte privilegium paschale in die
Leidensgeschichte eingefügt. Historiker bezweifeln die Tatsache dieses Privilegs. Es
gab dem Statthalter die Möglichkeit, einem jüdischen Gefangenen zum Passah-Fest
Amnestie zu gewähren. Helen Bond stellt dagegen fest, dass die Amnestie nachträglich in den Passionsbericht eingefügt wurde.

Diese Manipulation habe für die Geschichte katastrophale Folgen gehabt. Denn damit wurde die Verantwortung für den Tod Jesu von Pilatus auf die Juden überwälzt.

4
Nach dem Evangelium hatte Pilatus die Wahl zwischen verschiedenen Häftlingen. Er
hatte für sich schon die Wahl getroffen: Jesus sollte freigelassen werden.





Zuletzt von ABA am So 11 März 2012, 22:26 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Posting Verschiebung ORLANDO)
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Beitrag von Eaglesword Mo 09 Apr 2012, 14:39

werter ABA,
eine Sache versteh ich nicht so ganz, und es kommt mir vor als wenn du dir selbst widersprochen hättest:
Hattest du zuvor gesagt, Jeschua würde sich nie als König angesehn haben, so lesen wir jetzt, er sei quasi einem Irrtum (falls nicht sogar Wahn) aufgesessen, von dem er sich nicht habe abbringen lassen.
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