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Keine
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Der PROZESS Jeschua aus jüdischer Sicht -3- >KAPITAL-GERICHTSBARKEIT<
Zurück zu den Wurzeln - Haus IsraEL :: Ist die Bibel richtig übersetzt? :: Allgemeines zu den Übersetzungen :: Der "Prozess Jeschuas"
פסח תשע''ב
dürfen wir nie die jüdische Sicht über das christliche Ostern vergessen.
… denn das Haus ISRAEL sieht dies etwas anders als URBI ET ORBI !!!
חג שמח אבא
Der PROZESS Jeschua aus jüdischer Sicht -3- >KAPITAL-GERICHTSBARKEIT<
Schalom zusammen!
> Die KAPITAL-GERICHTSBARKEIT des Hohen Rates <
(Randbemerkung: KAPITAL–GERICHTSBARKEIT bedeutet:
> Todesurteile zu fällen und zu vollstrecken <
________
>>... es ist uns (juristisch) nicht erlaubt, (seitens Rom); jemand zu töten ...<<
wie es durch das Johannes-Evangelium versucht wird, den Gläubigen durch eine INTERPOLATION (also, einem nachträglichen Einschub) begreiflich unterzujubeln. Diese Behauptung im Johannes-Evangelium ist schlicht und einfach NICHT WAHR!
In der גלות (jüdischen Diaspora) wurde die Kapitals-Gerichtsbarkeit zwar unterschiedlich behandelt. Vorwiegend oblag sie jedoch letztlich den Römern. In Jeruschaleijm, sowie in größeren Städten Judäas, und Galil oblag diese Kapital-Gerichtsbarkeit dem GROSSEN (71 Richter) und dem KLEINEN (23 Richter) SANHEDRIN.
( die Kapitals-Gerichtsbarkeit endete erst nach 70 u.Z., also nach der Zerstörung des Tempels und Jeruschaleijms. [Auch frühestens von da ab wurden Evangelienberichte teilweise erst verfasst] )
Weiterhin kam hierzu noch die 2. GERICHTSBARKEIT , die RÖMISCHE !!! Die betreffenden Sanhedrien behandelten ausschließlich Verstöße gegen das jüdische Gesetz. Z.B. Entweihung des Schabats, Götzendienst, Gotteslästerung, bzw. Lästerung des Namens GOttes! י ה ו ה
Eine römische Gerichtsbarkeit hatte kein Interesse, sich in solche jüdischen religiösen Angelegenheiten einzumischen. Römisches Recht betrachtete solche Handlungen nicht als Straftaten. Andererseits (also jüdischerseits), waren Aufwiegelungen gegen die römische Herrschaft, oder Missachtung des römischen Kaisers, keine Straftaten jüdischen Rechtes. Kein jüdisches Gericht hätte jemals jemanden für etwas bestraft, was vom jüdischen Standpunkt aus harmlos, ja sogar Lobenswert gelten müsste.
Schwierigkeiten seinerzeit in der Antike, gab es nur bei Konfliktsituationen wie Raub und Mord. Hier konnten beide Gerichte arbeiten, Anspruch auf Zuständigkeit erheben oder fordern. Siehe im Beispiel des Paulus (Apg. 23, 27-29);
> kein römischer Bürger musste sich vor einem jüdischen Gericht verantworten <
(Ein umgekehrter Fall ist historisch nicht bekannt, d.h., dass ein nichtrömischer Bürger das Recht hatte, sich vor einem jüdischen Gericht zu verantworten, wenn das ihm zu Last gelegte Vergehen auch nach römischen Recht strafbar war) !!!
ERGO: ( und Faustregel)
Bereits der KLEINE Sanhedrin (23 Richter) konnte jeden Juden wegen jeden Vergehens gegen das jüdische Gesetz vor Gericht stellen, ggfs. ihn zu Tode verurteilen und die Todesstrafe vollstrecken !!! Die Römer vollstreckten niemals ein Todesurteil eines nichtrömischen Gerichtes. (d.h. es ist lt. Historiker kein solcher Fall bekannt) Es wurden nur Straftäter hingerichtet, die wegen eines Vergehens gegen das RÖMISCHE Gesetz, von einem RÖMISCHEN Gericht verurteilt wurden!
Schalom ABA
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GRUNDSATZ der kritischen Vernunft :
Wer wirklich an der Wahrheit Interesse hat, wird so verfahren,
dass er gerade Auffassungen, die er für besonders wichtig hält,
am schärfsten der kritischen Prüfung aussetzt !!!
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Zuletzt von ABA am Mi 23 März 2011, 10:42 bearbeitet; insgesamt 4-mal bearbeitet (Grund : Neue Formatierung!)
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