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Elischua
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Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar! Sagt unsere Politik!
Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar! Sagt unsere Politik!
Islamismus
25.05.07
Aufruf zum Dschihad ist nicht mehr strafbar
An Propaganda für den "Heiligen Krieg" darf man sich ab sofort beteiligen. Dies beschloss der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung. Rechtswidrig ist nur noch das Planen einer Terroraktion oder ein Werben um Mitglieder für eben diese.
Zum Dschihad darf künftig aufgerufen werden, er darf nur nicht umgesetzt werden Foto: EPA
Der Bundesgerichtshof hat den Straftatbestand der Unterstützung terroristischer Vereinigungen eingeschränkt. Nach einer in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung können Täter mit dem entsprechenden Paragrafen nicht verurteilt werden, wenn sie für Organisationen wie al-Qaida werben, ihre Ziele rechtfertigen oder ihre Taten verherrlichen. Solche Fälle könnten nur noch als Werben um Mitglieder oder Unterstützer solcher Vereinigungen bestraft werden, heißt es in dem Beschluss. Damit sinkt das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre. Das gelte unabhängig davon, wie menschenverachtend die Werbung sei.
Die neue Rechtsprechung sei "zwingende Folge" von Änderungen der Strafvorschriften 2002 und 2003, erklärte der BGH. Ziel dieser Änderungen sei es mit Blick auf die Meinungsfreiheit gewesen, reine Sympathiebekundungen von der Strafbarkeit auszunehmen. Nach dem neuen Recht sei es nur noch strafbar, wenn gezielt Mitglieder oder Unterstützer für eine konkrete Organisation gewonnen werden sollen. Ein allgemeiner Aufruf, sich etwa am Dschihad, dem Heiliger Krieg, zu beteiligen, reiche dafür nicht aus. Früher war es dagegen schon strafbar, wenn terroristische Aktivitäten zustimmend dargestellt oder kommentiert wurden.
Konkret hatte der Dritte Strafsenat in einem vom Generalbundesanwalt betriebenen Ermittlungsverfahren über die Fortdauer der Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten zu befinden, der dringend verdächtig ist, Internetwerbung für die Al Kaida betrieben zu haben. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2005 und 2006 über das Internet in einem islamistisch ausgerichteten Chatroom in 40 Fällen Audio- und Videobotschaften verbreitet zu haben, in denen mehrere al-Qaida-Anführer - darunter Osama bin Laden - zur Teilnahme am Dschihad sowie zur Tötung von Gegnern aufriefen oder bereits begangene terroristische Anschläge rechtfertigten.
Auch wenn der beschuldigte Mann nicht wegen der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung belangt werden kann, bleibt er aber wegen des Werbens für eine terroristische Organisation weiter in Haft. Die beschränkte Strafbarkeit ist den Richtern zufolge zwingende Folge von Änderungen der Strafvorschriften in den Jahren 2002 und 2003.
Quelle: Welt.de
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