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DOPPELSTAATSBÜRGERSCHAFT israelisch-deutsch
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DOPPELSTAATSBÜRGERSCHAFT israelisch-deutsch
wie versprochen poste ich euch, sowie natürlich auch der Allgemeinheit, hier das Resultat von unserer Chat-Unterhaltung und den dort aufgeworfenen Fragen. Es ging ja um die (Alija) Einbürgerung nach ISRAEL und die daraus evtl. resultierende DOPPEL-STAATSBÜRGERSCHAFT deutsch/israelisch! Über die Voraussetzung ISRAELI zu werden, soll dieses mal nicht das Thema sein, sondern eine Neuauffassung oder gar Neu-Regelung besagter Doppel-Staatsbürgerschaft aus deutscher Sicht.
Hier erstmal die seither bekannte Regelung:
Doppelstaatsbürgerschafliche Ausnahmefälle: (der Vergangenheit) *)
Auf Grund der schweren Vergangenheit und der historischen Schuld Deutschlands den Juden gegenüber, wurde die Gesetzgebung in Bezug auf jüdische Auswanderer von jeher inkonsequent angewendet. Vielmehr wurden die Gesetze zum Wohl der jüdischen Auswanderer ausgelegt: Wer als Jude nach 1945 nach Israel zog und Alija (Einbürgerung nach ISRAEL) machte, durfte seine deutsche Staatsbürgerschaft behalten. Denn, so die Argumentation für das kulante Verhalten, Alija zu machen, beinhalte zwar eine Annahme der israelischen Staatsbürgerschaft, aber keinen expliziten Antrag auf die israelische Staatsbürgerschaft.
Doch diese "Sonder"-Regelung gibt es nicht mehr. Während der aussterbenden Generation der NS-Flüchtlinge und Exilanten nach Artikel 116, Absatz 1 des Grundgesetzes immer noch jederzeit die deutsche Staatsbürgerschaft problemlos zuerkannt wird, müssen jüngere Auswanderer nach Israel seit kurzem um ihre deutsche Staatszugehörigkeit bangen. Grundlage dafür ist nicht etwa ein neues Gesetz, sondern lediglich eine neue deutsche Rechtsauffassung.
Im israelischen Gesetz steht ausdrücklich >Jeder Einwanderer nach dem Rückkehr-Gesetz wird zum israelischen Staatsangehörigen kraft seiner Rückkehr<, diese Auffassung stellt klar, dass eben kein Antrag auf israelische Staatsbürgerschaft in der Alija enthalten sei, sondern lediglich ein Antrag auf die Genehmigung, sich im Land dauerhaft niederlassen zu dürfen. So spitzfindig diese Argumentation auch klingt, sie wird seit vielen Jahren von der deutschen Botschaft praktiziert und viele Menschen haben sich auf sie verlassen.
Eine neue deutsche Gesetzes-Auffassung seit Sept. 2001, kann zur jedoch Folge haben, dass man tausenden deutschen Juden die deutsche Staatsbürgerschaft entzieht oder entziehen will, ohne dass die Betreffenden vorher darüber informiert werden. Die neue Auffassung kann zur Folge haben, dass man tausenden deutschen Juden die deutsche Staatsbürgerschaft entzieht, ohne dass die Betreffenden vorher darüber informiert werden.
Also habe ich mich aus familiär aktuellen Anlass offiziell informiert, und gebe euch deshalb ...
... HIER eine Standes-Amtliche INFO über deutsch israelische Doppelstaatsbürgerschaft.
... für unsere persönliche Familienangelegenheit:
Papa als Deutscher in Deutschland geboren. In ISRAEL aufgewachsen und studiert und gearbeitet.
Mama in Israel geboren mit deutsch abstämmigen Vater. Nach Deutschland wieder zurückgekehrt. Gesetzlich offizielle deutsch/israelische Staatsbürgerin. D.h. auch offiziellen deutschen und offiziellen israelischen Pass.
Alle Kinder der Mama sind in Deutschland geboren und als deutsch israelische Staatsbürger standesamtlich eingetragen! (natürlich auf grund der mütterlichen 2. israelischen Staatsbürgerschaft)
Ob nun die Kinder einen israelischen Pass haben, eine Alija gemacht haben oder nicht, interessiert ein hießiges Standesamt nicht. Und solange eine Residenz (z.B. familiärer deutscher Wohnsitz) hier in Deutschland besteht bleibt dieser Status problemlos bestehen.
Wenn nun in unserem Falle eines der Kinder eine Alija machen will, so ist dies für eine Doppelstaatsbürgerschaft problemlos, die deutsche Staatsbürgerschaft wird ganz normal beibehalten. Einer irgendwann anstehenden deutschen Passerneuerung steht nichts im Wege.
Lässt sich jedoch eines unserer Kinder, egal aus welchen Gründen, in Deutschland richtig ausbürgern, um so eine Alija durchzuführen, ist etwas delikater. Die israelische Einwanderungsbehörde mach dann auch darauf aufmerksam, dass es deutscherseits verschiedene Ansichten der Gesetzesauslegung über eine Doppelstaatsbürgerschaft gibt. Eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft könnte hier die Folge sein. Gegen eine solche Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft besteht allerdings die Möglichkeit Einspruch einzulegen bzw. zu klagen.
ergo: (persönliche Auffassung von ABA)
- Deutsche Residenz beibehalten.
- Alija für ISRAEL durchzuziehen.
- Erforderliche deutsche Passerneuerungen wie üblich durchführen,
eine deutsch-israelische Doppelstaatsbürgerschaft ist auch nur dann sinnvoll,
wenn man, egal in welchem Rhytmus oder zu welchen Umständen, in beiden Ländern lebt. Will man jedoch nur noch in ISRAEL leben und nur alle Jubeljahre mal ´ne Oma in Deutschland besuchen, so benötigt man eigentlich keine 2. (deutsche) Staatsbürgerschaft.
Und im Gegensatz:
Will man nur ab und zu, für länger oder für kürzer nach ISRAEL, um halt auch in ISRAEL zu sein, benötigt man keine israelische Staatsbürgerschaft.
___ _____
Schalom ABA
PS:
*) teilweise Zitate aus INFOs des Zentralrates der Juden in Deutschland
Re: DOPPELSTAATSBÜRGERSCHAFT israelisch-deutsch
und vielen lieben Dank für deine interessante Info!
Re: DOPPELSTAATSBÜRGERSCHAFT israelisch-deutsch
Von der Heimat aus kann man ja genau so intensiv das Forum pflegen.
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