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שס'ה MIZWOT – Verbote – GESAMTLISTE !
Zurück zu den Wurzeln - Haus IsraEL :: Judentum und Jüdische Lehre! :: Gebote und Verbote laut Torah :: Mehr Themen betr. 613 Gebote!
שס'ה MIZWOT – Verbote – GESAMTLISTE !
>Die Ausführung ist der > Rabbinischen Enzyklopädie < aus der Original Liste des MAIMONIDES (RaMBaM) entnommen<
VERBOTE _ 1. – 365. _____ שס'ה [schessah]
___ > GESAMTLISTE <
- 1. Die Existenz eines anderen Gottes anzunehmen (2.Mo 20,3 )
- 2. Ein Bild von GOtt zu machen oder zu besitzen (2.Mo 20,4 )
- 3. Irgend ein Bild zum Götzendienst anzufertigen (2.Mo 34,17 )
- 4. Ein Götzenbild für andere zu machen (2.Mo 20,23 )
- 5. Sich vor Götzen niederzuwerfen (2.Mo 20,5 )
- 6. Götzendienerische Bräuche zu üben (2.Mo 20,5 )
- 7. Sein Kind dem Moloch zu opfern (3.Mo 18,21 )
- 8. Totenbeschwörung auszuüben (3.Mo 19,31 )
- 9. Zeichendeuterei auszuüben (3.Mo 19,31 )
- 10. Sich zum Götzendienst hinzuneigen (3.Mo 19,4 )
- 11. Eine Götzen-Bildsäule zu errichten (5.Mo 16,22 )
- 12. Steine mit Bilderschrift zu dulden (3.Mo 26,1 )
- 13. Bäume im Heiligtum zu pflanzen (5.Mo 16,21)
- 14. Bei Götzen zu schwören (2.Mo 23,13)
- 15. – 16. Jemand zum Götzendienst verleiten oder anzureizen (2.Mo 23,13; 5.Mo 13,12)
- 17. Dem Verführer zum Götzendienst nachzugeben (5.Mo 13,9)
- 18. Dem Verführer zum Götzendienst Nachsicht zu zeigen (5.Mo 13,9)
- 19. Den zum Götzendienst verführten zu schonen (5.Mo 13,9)
- 20. Den Verführer zu verteidigen (5.Mo 13,9)
- 21. Den Verführer stillschweigend zu dulden (5.Mo 13,9)
- 22. Von den Gold- und Silberbeschlägen der Götzenbilder Gebrauch zu machen (5.Mo 7,25)
- 23. Eine zum Götzendienst verführte Stadt wieder aufzubauen (5.Mo 13,17)
- 24. Von deren Gut Gebrauch zu machen (5.Mo 13,18 )
- 25. Von allen beim Götzendienst verwendeten Dinge Gebrauch zu machen (5.Mo 7,26 )
- 26. Im Namen von Götzen zu weissagen (5.Mo 18,20 )
- 27. Falsch weiszusagen (5.Mo 18,20 )
- 28. Einem Götzenpropheten nachzufolgen (5.Mo 13,3 )
- 29. Vor der Erschlagung eines falschen Propheten zurückzuschrecken (5.Mo 18,22 )
- 30. Die Sitten der Götzendiener anzunehmen (3.Mo 20,23 )
- 31. – 38. Zauberei zu treiben, aus Wolken und allerlei Anzeichen zu deuten
Zauber und Beschwörungsformeln zu sprechen, Totenbeschwörer,
Zeichendeuter und Totenbeschwörer zu befragen (3.Mo19,26; 5.Mo 10.11 ) - 39. – 40. Kleidung oder Schmuck des anderen Geschlechts zu tragen (5.Mo 22,5 )
- 41. Nach Art der Götzendiener Schrift in die Haut zu ritzen (3.Mo19,28 )
- 42. Kleider aus Wolle und Leinen verbunden [Scha-atnes] zu tragen (3.Mo 19,19; 5.Mo 22,11 )
- 43. – 44. Nach Art der Götzendiener die Ecken des Kopfhaares und
des Bartes rund (glatt) abzuscheren (3.Mo 19,27 ) - 45. Nach Art der Götzendiener sich wegen eines Toten Einschnitte zu machen (5.Mo 14,1 )
- 46. Sich in Ägypten dauerhaft anzusiedeln (5.Mo 17,16 )
- 47. Der Sinnlichkeit nachzuhängen (4.Mo 15,39 )
- 48. – 49. Mit den 7 Völkern Kanaans Frieden zu schließen
oder sie am Leben zu erhalten (2.Mo 23,32; 5.Mo 7,2; 20,17) - 50. – 52. Den Götzendienern Nachsicht zu zeigen, sie im Lande zu dulden
und sich mit ihnen zu verschwägern (2.Mo 23,33; 5.Mo 7,2. 3 ) - 53.Amonitern oder Moabitern eine Tochter in die Ehe zu geben (5.Mo 23,4)
- 54. – 55. Die Edomiter und Ägypter vom 3. Geschlecht ab
aus der Gemeinde ISRAELs auszuschließen (5.Mo 23,8. 9 ) - 56. Den Ammonitern und Moabitern im Kriege den Frieden anzubieten (5.Mo 23,8 )
- 57: Im Kriege Fruchtbäume zu zerstören (5.Mo 20,19 )
- 58. Sich vor den Feinden zu fürchten (5.Mo 3,22 ; 7,21 ; 20,3)
- 59. Amaleks böse Tat zu vergessen (5.Mo 25,19 )
THEMA : > GOtt < - 60. Den heiligen Namen GOttes zu lästern (3.Mo 24,16 )
- 61. Eine eidliche Zusage zu brechen (3.Mo 19,12 )
- 62. Sinnlos oder vergeblich zu schwören (2.Mo 20,7 )
- 63. Den Namen GOttes zu entweihen (3.Mo 18,21;22, 32 )
- 64. GOtt zu versuchen (5.Mo 6,16 )
- 65. Etwas Heiliges, wie Tempel, Synagogen, Schulen, heilige Schriften,
GOttesnamen, zu vernichten (5.Mo 12,4) - 66. Einen Gehenkten über Nacht hängen zu lassen (5.Mo 21, 22 – 23 )
THEMA : > Heiligtum und Priester, Opfer und heilige Abgaben < - 67. Das Heiligtum unbewacht zu lassen (4.Mo 18,5 )
- 68. Verbot für die Priester, jederzeit das Heiligtum zu betreten (3.Mo 15,2 )
- 69 – 71. Verbot für Leibesfehlern behaftete Priester, vor dem Altar dem Heiligtum
zu nahen nd dort den dienst zu verrichten (3.Mo 21, 13. 17 ff) - 72. Verbot für die Leviten, Priesterdienste zu verrichten (4.Mo 18,3 )
- 73. Nach dem Weingenuß das Heiligtum zu betreten oder aus dem Gesetz zu lehren (3.Mo 10,9.11. )
- 74. Dem Heiligtum als Fremder zu nahen (4.Mo 18,4 )
- 75. Verbot für die Priester, in Unreinheit den Dienst zu verrichten (3.Mo 22,2 )
- 76. Verbot für die Priester, im Falle der Unreinheit vor dem Abend nach dem Reinigungsbade
den dienst zu verrichten (3.Mo 22,6 ) - 77. – 78. In Unreinheit als Priester den Vorhof und den Levitenhof zu betreten (4.Mo 5,3;5.Mo 23,11 )
- 79. Einen Altar aus behauenen Steinen zu bauen (2.Mo 20,25 )
- 80. Auf Stufen zum Altar zu schreiten (2.Mo 20,26 )
- 81. Auf dem goldenen Altar Opfer und Räucherwerk darzubringen (2.Mo 30,9 )
- 82. Das Feuer auf dem Altar ausgehen zu lassen (3.Mo 6,6)
- 83. – 84. das Salböl nachzumachen und damit Unbefugte zu salben (2.Mo 39, 32)
- 85. Das Räucherwerk nachzumachen (2.Mo 30, 37 )
- 86. Die Stangen der Bundeslade herauszuziehen (2.Mo 25, 15)
- 87. Den Brustschilde [Choschen] vom Efod abzulösen (2.Mo 28,28 )
- 88. Den Priesterrock zu zerreißen (2.Mo 28,32 )
- 89. – 90. Außerhalb des Vorhofes des Heiligtums Opfer darzubringen
und Heiliges zu schlachten (5.Mo 12,13 ; 3.Mo 17,3. 4. ) - 91. – 95. Fehlerhafte Tiere zu heiligen, zu opfern, ihr Blut auf den Altar zu sprengen, ihre Opferstücke
auf das Altarfeuer zu bringen, selbst bei vorübergehenden Fehlern (3.Mo 22,20.22.24;5.Mo17,1 ) - 96.Von Götzendienern Fehlerhaftes anzunehmen und zu opfern (3.Mo 22,25 )
- 97. Einen Fehler an den Opfer anzubringen (3.Mo 22,21 )
- 98. Sauerteig oder Honig auf den Altar zu bringen (3.Mo 2,11 )[/li]
- 99. Ungesalzenes zu opfern (3.Mo 2,13 )
- 100. Für Hurenlohn und Hundegeld erworbenes Vieh zu opfern (5.Mo 23,19 )
- 101. Ein Tier und sein Junges an demselben Tage zu schlachten (3.Mo 22,28 )
- 102. – 103. Olivenöl und Weihrauch an ein Sünd- und Speiseopfer zu tun ()
- 104. – 105. Öl oder Weihrauch an das Speiseopfer der des Ehebruchs verdächtigten
Frau [Sota] zu tun (4.Mo 5,15 ) - 106. – 107. Opfer umzutauschen oder zu andersartigen Opfern zu verwenden (3.Mo 27,10. 26 )
- 108. Die Erstgeburt von reinen Tieren auszulösen (4.Mo 18,17 )
- 109. Ein für den 10ten [MaAsser] bestimmtes Tier zu veräußern (3.Mo 27,32. 33. )
- 110. - 111. Geheiligtes Feld zu verkaufen oder auszulösen (3.Mo 27,28 )
- 112. Den Kopf eines Sündopfer-Vogels abzutrennen (3.Mo 5,8 )
- 113. - 114. Heiliges Vieh zur Arbeit zu benutzen oder zu scheren (5.Mo 15,19 )
- 115. - 117. Das PESSACH-Opfer bei Gesäuertem [Chamez] zu schlachten, seine Fettstücke
übernacht zu lassen, und sein Fleisch bis zum Morgen übrig lassen (2.Mo 34,25. ; 23,18 ; 12,10 ) - 118. Vom Festopfer des Rüsttages zum 2. PESSACH-Tag übrig zu lassen (5.Mo 16,4 )
- Vom Fleisch des 2. PESSACH-Opfers bis zum Morgen übrig zu lassen (4.Mo 9,12 )
- Desgleichen von Dank- und anderen Opfern (3.Mo 22,30 )
- 121. - 122. Vom 1. oder 2. PESSACH-Opfer Knochen zu zerbrechen (2.Mo 12,46 ; 4.Mo 9,12 )
- 123. Vom Fleisch des PESSACH-Opfers außerhalb der Gemeinschaft zu bringen (2.Mo 12,46 )
- 124. die Reste des Speißeopfers zu säuern (3.Mo 6,10 )
- 125. - 128. Das PESSACH-Opfer roh oder gekocht zu essen, sowie angesiedelten Fremden,
Unbeschnittenen oder Israeliten die Götzendiener wurden, teilnehmen zu lassen. (2.Mo 12,9. 43. 45. 48 ) - 129. - 132. In Unreinheit Heiliges, verunreinigte heilige Speisen, Reste vom Heiligen
oder Verworfenes zu essen (3.Mo 7,18. 19. 21. ; 19,8 ) - 133. - 134. Verbot für den Nicht-Priester, auch wenn er Mitarbeiter beim Priester ist
von der Hebe [Teruma] (Pflichtabgaben, sowie Zehnt vom Zehnten, an die Priester) zu essen (3.Mo 22,10 ) - 135. Verbot für den Unbeschnittenen, Hebe und sonst Heiliges zu essen (3.Mo 22,10 )
- 136. Als unrein gewordener Priester Hebe zu essen (3.Mo 22,4 )
- 137. Verbot für die Tochter eines Priesters, die sich mit einem Nicht-Priester vermählt hat,
von der Hebe zu essen (3.Mo 22,12 ) - 138. Speiseopfer des Priesters zu essen (3.Mo 6,23 )
- 139. Von Sündopfern, deren Blut auf den inneren Altar gesprengt wird zu essen (3.Mo 6,23 )
- 140. Tiere zu essen, die zum Opfer unbrauchbar befunden und absichtlich fehlerhaft gemacht wurden (5.Mo 14,3)
- 141. - 144. Den 2. Zehnten [MaAsser Scheni] vom Korn, Most, Öl und fehlerloser Erstgeburt
außerhalb Jerusschaleijms zu essen (5.Mo 12,17 ) - 145. - 147. Verbot für Priester, außerhalb des Heiligtums Sünd- und Schuldopfer, das Fleisch vom Brandopfer
und das von anderem Heiligen vor der Blutbesprengung zu essen (5.Mo 12,17 ) - 148. Verbot für Nicht-Priester vom Allerheiligsten zu essen (2.Mo 29,33 )
- 149. Verbot für den Priester, Erstlinge vor deren Niederlegung im Heiligtum zu essen (5.Mo 12,17)
- 150. Vom 2. Zehnten als Unreiner zu essen, bevor er ausgelöst wurde (5.Mo 26,14 )
- 151. Vom 2. Zehnten in Trauer zu essen (5.Mo 26,14 )
- 152. Den Betrag für die Auslösung der 2. Zehnten anders als für den Lebensbedarf zu verwenden (5.Mo 26,14)
- 153. Getreidefrüchte zu genießen, ehe Zehnt und Hebe davon abgesondert sind (3.Mo 22,15 )
- 154. Die vorgeschriebene Reihenfolge in der Absonderung und Abführung der heiligen Abgaben
von den Ernteerzeugnissen zu ändern (2.Mo 22,28 ) - 155. Gelübde und freiwillige Opfer hinzuzögern (5.Mo 23,22 )
- 156. Ohne Opfer zum Wallfahrts-Fest zu pilgern (2.Mo 23,15 )
- 157. Entsagungsgelübde zu übertreten (4.Mo 30,3 )
- 158. - 160. Verbot für Priester, eine Prostituierte, Entweihte oder Geschiedene zu heiraten (3.Mo 21,7 )
- 161. - 162. Verbot für den Hohepriester, eine Witwe zu heiraten (3.Mo 21,14 )
- 163. - 164. Verbot für den Priester, mit entblöstem Haar, mit zerissenen Kleidern
das Heiligtum zu betreten (3.Mo 10,6 ) - 165. Während des Dienstes das Heiligtum zu verlassen (3.Mo 8,33 )
- 166. - 168. Verbot für den Priester, sich an Toten zu verunreinigen, oder zu Toten ins Haus zu gehen;
oder sich selbst an gestorbenen nächsten Verwandten zu verunreinigen (3. Mo 21,1. 2. 11 ) - 169. - 170. Verbot für den Stamm LEVI, Anteil am Lande oder an einer Beute bei
einer Eroberung zu haben (5.Mo 18,1. 2. ) - 171. Sich wegen eines Toten eine Glatze zu scheren (5.Mo 14,1 )
THEMA : > Speiseverbote, Nasiräat, verbotene Mischungen, Arbeitstiere < - 172. – 179. Unreine Säugetiere, Fische, Vögel, fliegendes Gewürm, deren Merkmale angegeben
werden, Kriechtiere und Würmer, Würmer in Früchten und im Wasser zu essen (3.Mo 11;5.Mo 14,4-19 ) - 180. – 182. Gefallenes, Zerrissenes, Stücke vom lebenden Tier zu essen (2.Mo 22,30;5.Mo 14,21;12,23 )
- 183. Die Hüftader zu essen (1.Mo 32,33 )
- 184. – 185. Blut oder Tier-Fett zu essen (3.Mo 7,23.26 )
- 186. – 187. Fleisch in Milch zu kochen oder zu kochen (2.Mo 23,19; 34,26; 5.Mo 14,21 )
- 188. Fleisch von gesteinigten Ochsen zu essen, (2.Mo 21,28 )
- 189. – 191. Brote, gedörrte oder geschrotete Körner vom neuen Getreide vor Pessach zu essen(3.Mo 23,14 )
- 192. Die Baumfrucht der ersten 3 Jahre zu essen (3.Mo 19,23 )
- 193. Zwischengewächse des Weingartens zu essen (5.Mo 22,9 )
- 194. Götzenopfer-Wein zu trinken (5.Mo 32,38 )
- 195. Im Übermaß zu essen und zu trinken (5.Mo 21,20 )
- 196. Am Versöhnungstage (JomKipur) zu essen 3.Mo 23,29 )
- 197. – 199. Am PESSACH gesäuertes, mit Gesäuertem Gemischtes, am Rüsttage (Erew JomTof)
des PESSACH vom Mittag ab Gesäuertes zu essen (2.Mo 12,15. 29; 5.Mo 16.3) - 200. – 201. Gesäuertes oder Sauerteig an PESSACH im Hause zu haben (2.Mo 13,7 )
- 202. – 206. Verbot für den NASIR (Zeit-Gelübde), Wein oder Weinmischung zu trinken,
Weinbeeren, Rosinen oder Teile derselben zu genießen (4.Mo 6,3.4 ) - 207. – 209. Verbot für den NASIR, an Toten sich zu verunreinigen,
ins Haus eines Toten zu gehen und das Haupthaar zu scheren (4. Mo 6,5-7 ) - 210. – 214. Die Feldfrucht am Rande des Feldes abzuschneiden, die abgefallenen Ähren (Leket)
zu sammeln, die einzelnen zurückgebliebenen Trauben nachzulesen, die Beeren aufzulesen,
vergessene Garben oder Früchte zu genießen (3.Mo 19,9-19; 23,22; 5.Mo 24,19 – 20 ) - 215. – 216 Saaten zu mischen und im Weingarten Getreide oder Kräuter zu säen (3.Mo 19,19;5.Mo 22,9 )
- 217. Vieh zu mischen (3.Mo 19 )
- 218. Tiere verschiedener Art zusammen arbeiten zu lassen (5.Mo 22,10 )
- 219. Den arbeitenden Tieren das Maul zuzubinden (5.Mo 25,4 )
THEMA : > Boden- , Sozial- und Arbeitergesetze < - 220. – 223. Im Erlassjahr (schemitta) das Feld zu bestellen, Bäume zu pflanzen,
den Nachwuchs zu schneiden oder Früchte zu sammeln (3.Mo 25,4-5 ) - 224. – 226. Ebenso im Jobel-Jahr
- 227. Land im Lande ISRAEL immer zu verkaufen (3.Mo 25,23 )
- 228. Die Marken und Felder der Levitenstädte zu ändern (3.Mo 25,34 )
- 229. Die Leviten ohne Unterstützung zu lassen (5.Mo 12,19 )
- 230. Ein Darlehen nach dem Erlassjahr einzufordern (5.Mo 15,2 )
- 231. Dem Armen auf Hinblick auf das Erlassjahr ein Darlehen zu verweigern (5.Mo 15, 9 )
- 232. Einem Armen Unterstützung zu verweigern (5.Mo 15, 7)
- 233. Einen ausgelösten hebr. Arbeiter ohne Geschenk weiter ziehen zulassen (5.Mo 15,13 )
- 234. Einen Armen wegen seiner Schuld zu drängen (2.Mo 22,25 )
- 235. – 236. Einem Isrealiten Zins abzunehmen oder zu bewilligen (3.Mo 25,37; 5.Mo 23,20 )
- 237. In Zinsverträgen als Zeuge, Bürge oder in sonst einer Form mitzuwirken (2.Mo 22,24 )
- 238. Die Entlohnung eines Arbeiters aufzuschieben (3.Mo 19,13 )
- 239. – 242. Den Schuldner gewaltsam auszupfänden, ein ihm untentbehrliches Pfand
zu behalten; von einer Witwe ein Pfand zu nehmen, Geräte zu pfänden, die zur Bereitung
des Unterhaltes notwendig sind (5.Mo 24, 6. 10. 12. 17 )
THEMA : > Vergehen an Menschen und Tieren < - 243. Menschen zu stehlen (2.Mo 20,15 )
- 244. Eigentum zu steheln (3.Mo 19,11 )
- 245. Eigentum zu rauben (3.Mo 19,13 )
- 246. Den Grenzstein zu verrücken (5.Mo 19,14 )
- 247. – 249. Fremdes Eigentum durch List oder Gewalt zurückzubehalten,
abzuleugnen oder abzuschwören (3.Mo 19, 11 – 13 ) - 250. Jemanden im Handel zu betrügen (3.Mo 25,14 )
- 251. Jemanden durch Worte kränken (3.Mo 25,17 )
- 252. – 253. Einen Fremden zu beleidigen oder im Handel zu betrügen (2.Mo 22,20 )
- 254. – 255. Einen Geflohenen Dienstarbeiter seinem Herren wieder auszuliefern
oder zu beleidigen (5.Mo 23, 25-16 ) - 256. Witwen und Weisen zu bedrücken (2.Mo 22,21 )
- 257. – 259. Einen hebr. Arbeiter zu eigentlicher Sklavenarbeit anzuhalten,
zu solcher Arbeit zu verkaufen oder genau so hart zu behandeln (3.Mo 25, 39. 42. 43. ) - 260. Einem Heiden harte Behandlung eines hebr. Dienstarbeiter zu erlauben (3.Mo 25, 53 )
- 261. Niemanden als eine Sklavin zu verkaufen (2.Mo 21, 8 )
- 262. Der Frau nicht die Unterstützung verweigern (2.Mo 21,10 )
- 263. – 264. Eine geehelichte Kriegsgefangene als Sklavin zu behandeln
oder als Sklavin zu verkaufen (5.Mo 21,14 ) - 265. Nach eines anderen Frau zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
- 266. Nach eines anderen Eigentum zu gelüsten (2.Mo 20,17 )
- 267. – 268. Verbot für den Tagelöhner, nach der Arbeit für sich weiter abzupflücken
oder von der Ernte etwas mitzunehmen (5.Mo 23,25 ) - 269. Gefundenes dem Eigentümer nicht zurückzugeben (5.Mo 22,3 )
- 270. Ein unter seiner Last zusammengebrochenes Tier ohne Hilfe liegen zu lassen (2.Mo 23, 5 )
- 271. – 272. Bei Maß und Gewicht zu betrügen (3.Mo 19,35 ; 5.Mo 25, 13-14 )
THEMA : > Gericht < - 273. Im Gericht unrecht zu tun (3.Mo 19,35 )
- 274. Als Richter Bestechung anzunehmen (2.Mo 23, 8 )
- 275. – 276. Als Richter das Ansehen der Person zu achten (3.Mo 19, 15; 5.Mo 1,17 )
- 277. Den Armen im Gericht zu schonen (2.Mo 23,3 )
- 278. Einem Sünder sein Recht zu versagen (2.Mo 23, 6 )
- 279. Den Schuldigen nachsichtig zu behandeln (5.Mo 19,13 )
- 280. Das Recht der Fremden, Ausländer oder Waisen zu verdrehen (5.Mo 24,17 )
- 281. Einen Prozessierenden außer in Gegenwart des Gegners anzuhören (2.Mo 23, 1 )
- 282. In peinlichen Prozessen nach der Mehrheit zu entscheiden (2.Mo 23, 2 )
- 283. Nach der Verteidigung eines Angeklagten auch als dessen Kläger aufzutreten (2.Mo 23, 2 )
- 284. Gesetzesunkundige als Richter anzustellen (5.Mo 1,17 )
- 285. Falsches Zeugnis abzulegen (2.Mo 20,16 )
- 286. Das Zeugnis eines Lästerers anzunehmen und die für ein Urteil in Betracht zu ziehen (2.Mo 23,1 )
- 287. Das Zeugnis von Verwandten für oder auch gegen Verwandte anzunehmen (5.Mo 24,16 )
- 288. Auf nur eines Zeugen Aussage abzuurteilen (5.Mo 19,15 )
- 289. Unschuldige zum Tode zu verurteilen (2.Mo 20,13 )
- 290. Nur auf Umstände gestützt Todesurteile zu fällen (2.Mo 23, 7 )
- 291. Als Zeuge in peinlichen Prozessen ein Urteil auszusprechen, statt sich ausschließlich
auf sein Zeugnis zu beschränken (4.Mo 35,30 ) - 292. Einen Verbrecher ohne Rechtsverfahren zu töten (4.Mo 35,12 )
- 293. Mitleid oder Nachsicht mit dem zu haben, der einen Menschen verfolgt, um ihn zu töten
- 294. Eine Vergewaltigte zu bestrafen (5.Mo 22,26)
- 295. – 296. Von einem Mörder und einem Totschläger Lösegeld anzunehmen (4.Mo 35,31.32)
THEMA : > Versündigung an Menschen und Tieren < - 297. Bei Lebensgefahr eines anderen unbekümmert abseits zu stehen 3.Mo 19,16
- 298. – 299. Gefährdung eines anderen zu verschulden oder ihm einen Anstoß
in den Weg zu legen (5.Mo 22, 8 ; 3.Mo 19,14 ) - 300. Die Geißelung eines Schuldigen zu verschärfen (5.Mo 25, 3 )
- 301. Jemanden zu verleumden (3.Mo 19,16 )
- 302. Den nächsten zu hassen [hintenanzustellen] (3.Mo 19, 7 )
- 303. Den Nächsten zu beschämen (3.Mo 19,17 )
- 304. – 305. Rache zu üben oder nachzutragen (3.Mo 19,17 )
- 306. Beim Wegnehmen des Vogelnestes die Vogelmutter mitzunehmen (5.Mo 22, 6)
THEMA : > Verschiedenes < - 307. – 308. Haare oder Anzeichen eines Hautaussatzes zu tilgen (5.Mo 24, 8 )
- 309. Zu pflügen oder zu säen in einem Tal, in dem ein von unbekannter Hand
Erschlagener aufgefunden worden ist (5.Mo 21, 4 ) - 310. Zauberer am Leben zu lassen (2.Mo 22,17 )
- 311. Einen Neuvermählten zum Heeresdienst heranzuziehen (5.Mo 24, 5 )
THEMA : > Versündigung an autoritativen Gewalten < - 312 Dem obersten Gericht den Gehorsam zu versagen (5.Mo 17,11 )
- 313. – 314. Etwas zum Gesetz hinzuzufügen oder von ihm wegzunehmen (5.Mo 13, 1 )
- 315. – 316. Einem Richter, Fürsten, König oder Schulleiter zu fluchen (2.Mo 22,27 )
- 317. Irgend einem Israeliten zu fluchen (3.Mo 19,14 )
- 318. – 319. Vater und Mutter zu fluchen oder zu schlagen (2.Mo 21, 15. 17. )
THEMA : > Feiertage < - 320. Am Schabat zu arbeiten (2.Mo 20,10 )
- 321. Am Schabat über die Schabatgrenze hinaus zu gehen, (2.Mo 16,29 )
- 322. Am Schabat eine Hinrichtung zu vollziehen (2.Mo 35, 3 )
- 323. – 329. Am 1. und 7. Tage des PESSACH-Festes, an SCHAWUOT, Rosch HaSchannah,
Jom Kipur, am 1. und 8. Tage des SUKKOT zu arbeiten (2.Mo 12,16; 3.Mo 23, 7.21.25.28.36.36. )
THEMA : > Ehe- und Sexualvorschriften < - 330. – 345. Mit gewissen Verwandten sich zu verehelichen (3.Mo 18, 2-18 )
- 346. Mit der eigenen menstruierenden Frau zu verkehren (3.Mo 18,19 )
- 347. Mit der Frau eines anderen geschlechtlich zu verkehren (3.Mo 18,20 )
- 348. – 352. Widernatürlichen Umgang zuüben (3.Mo 18, 7. 14. 22. 23. )
- 353. Handlungen auszuüben, die zu verbotenem Verkehr anreizen können (2.Mo 18, 6 )
- 354. Eine Tochter Israels mit einem in Blutschande Erzeugten [Mamser] zu verheiraten (5.Mo 23,3 )
- 355. Eine Prostituierte zu sein (5.Mo 23,18 )
- 356. Seine geschiedene Frau nach deren Eingehen einer zweiten Ehe zurückzunehmen (5.Mo 24,4 )
- 357. Verbot für eine kinderlose Witwe, einen anderen als den Bruder
des Schwagers zu heiraten [Leviratsehe] (5.Mo 25, 5 ) - 358. Verbot für den Mann, der eine Frau wegen Notzucht hat heiraten müssen,
sich von ihr wieder zu scheiden (5.Mo 22,29 ) - 359. Verbot für den Mann, sich von seiner fälschlich von ihm des Ehebruchs
bezichtigten Frau zu scheiden (5.Mo 22,19 ) - 360. Verbot für einen Kastrierten eine israelische Frau zu nehmen (5.Mo 23, 2 )
- 361. Jemanden zu kastrieren (3.Mo 22,24 )
THEMA : > Königtum < - 362. Einen Nicht-Israeliten zum König in ISRAEL zu machen (5.Mo 17,15 )
- 363. – 365. Verbot für den König, zu viel Pferde zu halten, zu viel Frauen zu nehmen
oder Gold und Silber übermäßig anzuhäufen (5.Mo 17,16.17. )
THEMA : > Götzendienst, Zauberei, Verhalten zu den Heiden, Krieg <
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